Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus bewegt sich derzeit auf zwei Ebenen. In den historischen Wissenschaften, einschließlich der Rechtsgeschichte, schreiten Professionalisierung und »Historisierung« voran. Dagegen zeigt sich in der Tagespolitik und in der Kriminalistik wieder ein unverhüllter und zunehmend organisierter Rechtsextremismus. In Parteien und Parlamenten verlieren die Tabus, die bisher Kontaktaufnahme nach »rechts« verwehrten, ihre Kraft. »Lernen aus der Geschichte« scheint nur in begrenztem Umfang möglich zu sein.
Der Band vereint Studien zu Methodenproblemen der Rechtsgeschichte (I), zum Staats- und Verwaltungsrecht, zu Verwaltungslehre und Verwaltungsgerichtsbarkeit im Nationalsozialismus (II) sowie zum Wiederaufbau von Verwaltung und Justiz nach dem Zusammenbruch des NS-Staates (III). Ihr verbindendes Motiv ist die Überzeugung, daß die Rechtsgeschichte zwar an jener »Historisierung« teilnimmt, aber in diesem Fall auch eine besondere politische Verantwortung zu tragen hat.
Die englische Fassung dieses Buchs ist unter dem Titel »The Law under the Swastika« (Chicago 1998) erschienen.
Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus bewegt sich derzeit auf zwei Ebenen. In den historischen Wissenschaften, einschliesslich der Rechtsgeschichte, schreiten Professionalisierung und "Historisierung" voran. Dagegen zeigt sich in der Tagespolitik und in der Kriminalstatistik wieder ein unverhüllter und zunehmend organisierter Rechtsextremismus. "Lernen aus der Geschichte" scheint nur in begrenztem Umfang möglich zu sein.
Das verbindende Motiv der Studien dieses Bandes ist die Überzeugung, dass die Rechtsgeschichte zwar an jener "Historisierung" teilnimmt, aber in diesem Fall auch eine besondere politische Verantwortung zu tragen hat.