Mit der Umsetzung der UNESCO-Konvention 1970 ins Landesrecht durch das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer KGTG traten in der Schweiz nach mehr als einem Jahrzehnt der Bemühungen im Jahre 2005 schliesslich gesetzliche Grundlagen in Kraft, welche es erlauben, Missstände auf dem Gebiet des Kulturgütertransfers zu bekämpfen, die internationale Zusammenarbeit im Bereich des Kulturgütertransfers und den offenen und fairen internationalen Austausch von Kulturgut zu fördern. Dadurch tragen sie zum Erhalt des kulturellen Erbes der Menschheit bei. 2010 jährte sich das Bestehen der UNESCO-Konvention 1970 zum vierzigsten respektive deren Umsetzung in der Schweiz durch das KGTG zum fünften Mal. Aus diesem Anlass ergriff die Schweizerische UNESCO-Kommission in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kultur die Gelegenheit, eine Standortbestimmung vorzunehmen. An einer Informations- und Austauschtagung mit Referentinnen und Referenten aus der Schweiz, Frankreich, Italien und den USA konnten Museen, Archäologen, Antikenhändler, Sammler und Behörden die praktische Anwendung der UNESCO-Konvention 1970 und des KGTG auf internationaler und nationaler Ebene bewerten. Nach den einzelnen Tagungsbeiträgen in Deutsch und Französisch wurden im Anhang alle rechtskräftigen Rechtstexte betreffend den Kulturgütertransfer jeweils in den drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch zusammengetragen. Neben der UNESCO-Konvention 1970, dem KGTG sowie der dazugehörigen Verordnung (KGTV) sind dies die Irak-Verordnung sowie die Bilateralen Vereinbarungen mit Ägypten, Griechenland, Italien und Kolumbien.