Das Strafverfahren lag bis zur Annahme der Justizreform am 12. März 2000 in der Kompetenz der Kantone. Durch die Reform erhielt der Bund in Art. 123 BV neu die Kompetenz, nicht nur das materielle Strafrecht sondern auch das Strafverfahren zu regeln. Für das Erwachsenenstrafrecht ist bereits eine Schweizerische Strafprozessordnung geschaffen worden, nun liegt auch die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung vor. Beide treten am 1. Januar 2011 in Kraft. Die neue JStPO stellt weder eine einfache Zusammenfassung der bisherigen kantonalen Regelungen dar, noch wurden mit ihr völlig neue Verfahren entwickelt. Sie soll vielmehr eine Weiterentwicklung derjenigen kantonalen Verfahrensformen und -institute darstellen, welche sich in der Praxis bis heute bewährt haben, aber auch neue Regelungen einführen, welche bisher in der Schweiz nur wenig praktiziert wurden. Insbesondere orientiert sich die Jugendstrafprozessordnung auch an den durch das internationale Recht vorgegebenen Mindestnormen. Das vorliegende Buch stellt eine artikelweise Kommentierung der neuen Jugendstrafprozessordnung dar. Die eigentliche Kommentierung wird ergänzt durch Hinweise, die aus der praktischen Arbeit stammen und die die Anwendung des neuen Gesetzes erleichtern sollen. Eingeleitet wird das Werk durch eine Einführung in die Jugendstrafprozessordnung, welche die Entwicklung dieses Gesetzes aufzeigt, auf seine Grundprinzipien eingeht und die wichtigsten Bestimmungen im Überblick darstellt. Das Werk entstand unter der Leitung von Daniel Jositsch, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich. Die Praxiskommentare stammen vom Leitenden Jugendstaatsanwalt des Kantons Zürich Marcel Riesen-Kupper.